Haus im Volumenschutz

Haus im Volumenschutz

Ersatzneubau EFH

Beim Einfamilienhaus handelt es sich um einen Ersatzneubau in einem Weiler ausserhalb Baugebiet.

Das bestehende, zusammengebaute Ensemble aus zwei altrechtlichen Bauernhäuser unterliegt dem Volumenschutz. Gemäss dem geltenden Recht, muss grösstmögliche Rücksicht auf den bestehende östlichen Anbau und die bestehenden Bauten in der nahen Umgebung genommen werden. Volumetrie, Fensterproportionen und Dachausbildung unterliegen strengen gestalterischen Vorgaben. Die Herausvorderung bestand darin, die räumlichen Bedürfnisse mit den kantonalen osrtbildschützerischen Vorgaben in Einklang zu bringen.

Projektreferenzen