Für eine dauerhafte Werterhaltung ihrer Liegenschaft

Für eine dauerhafte Werterhaltung ihrer Liegenschaft

Seit dem 1. Januar 2019 ist das neue Energiegesetz des Kantons Luzern (KEnG) zusammen mit der zugehörigen Verordnung (KEnV) in Kraft. 

Diese Gesetzesanpassung beeinflusst sowohl bei Neubauten wie auch bei bestehenden Liegenschaften das Energiekonzept erheblich. Es stellt sich die Frage, wie sich dies künftig auf die Werterhaltung und ein allfälliges Sanierungskonzept ihrer Liegenschaft auswirkt.

Muss beispielsweise ihre Ölheizung ersetzt werden, ist das künftig nur noch mit baulichen Verbesserungen am Objekt vorzunehmen oder aber sie wechseln auf eine Wärmeerzeugung deren Anteil an nichterneuerbarer Energie 90% des massgebenden Bedarfs nicht überschreitet.

Ausserdem gelten für bestehende elektrische Wärmeerzeuger (Heizung und Warmwasser) eine Sanierungspflicht von 15 Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes. Der Ersatz muss mit Anlagen erfolgen, die den Anforderungen des neuen Gesetzes entsprechen.

Auch die „saubere“ Stromerzeugung bei Neubauten wird zum Thema und gesetzlich vorgeschrieben. Somit wird die Photovoltaiktechnologie nochmals an Bedeutung gewinnen.

Generell steigen mit der Einführung des neuen Energiegesetzes sämtliche Vorgaben und minimalen Grenzwerte auf den heutigen Minergie-Standard.
Was das im Detail für Sie als Liegenschaftsbesitzer oder zukünftigen Bauherr heisst, zeigen wir ihnen gerne bei einem unverbindlichen Gespräch in unserem Architekturbüro in Luzern.

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